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Auszug aus dem öffentlichen Gemeinderatsprotokoll, 24. Mai 2007:

(Das vollständige Protokoll kann bei der Gemeinde Gundelfingen eingesehen werden)

In dieser Gemeinderatssitzung sollte die Aufhebung der Abrundungssatzung eingeleitet werden.



Bürgermeister Dr. Bentler über die Abrundungssatzung:

„…eine maßvolle bauliche Erweiterung durch Wohnbebauung in diesem landschaftlich sensiblen Bereich des Murstedobels planerisch ermöglicht.....“



Bürgermeister Dr. Bentler führt aus:

„Es ist die Gefahr nicht auszuschließen, dass ein potentieller Eigentümer bzw. Investor das Grundstuck erwirbt und von den in der Innenbereichssatzung gegebenen Möglichkeiten einer Neubebauung Gebrauch macht, die Sonne aber weiterhin vernachlässigt. Das ist nicht Sinn der Abrundungssatzung.

Städtebaulich wäre es unvertretbar, wenn auf dem Gelände ein Mehrfamilienwohnhaus entsteht und die Sonne verfällt oder abgerissen wird.“



Für zukünftige Regelungen, so Bürgermeister Dr. Bentler, gelte als Grundlage:

„...der Gemeinderatsbeschluss vom  11. Dezember 2003“ (Baugebietsbewertung von 2003).



Herr Gemeinderat Zimmermann (SPD) gab zu bedenken:

„Er möchte nicht haben, dass heute vorgetragen wird der Gemeinderat hebt die Abrundungssatzung auf, weil es dafür gute Grunde gibt und nach einer gewissen Schamfrist wird der Gemeinderat dann mit neuen Wünschen konfrontiert, die zu

einem Vorschlag eines Bebauungsplanes führen sollen. Im Laufe seiner langen Amtszeit hat er so viel erlebt, um nicht die Wandlungsfähigkeit menschlichen Gemütes in Rechnung zu stellen. Er hat Sorge, dass ein Bebauungsplan angedacht wird, der eine noch weitergehende Bebauung ermöglichen könnte. Dies wäre nicht in seinem Sinne.“



Herr Gemeinderat Kremp (SPD) hinterfragte das Ziel der Einleitung dieses Verfahrens:

„Dieses Ziel der Aufhebung muss ja mit einem vernünftigen Motiv unterlegt sein. Das Motiv sieht er derzeit noch nicht. Seines Erachtens gibt es zwei Möglichkeiten, zum einen könnte man nach der Aufhebung der Abrundungssatzung hinter die dort gemachten Möglichkeiten zurückgehen oder aber man hat im Sinne, weitere Baumöglichkeiten, die über die Abrundungssatzung hinausgehen, ins Auge zu fassen. Das Erste könnte er begrüßen, das wäre der Zustand „ante Abrundungssatzung“. Das Zweite hält er für eine ziemlich katastrophale Entscheidung, die Geld kosten würde, Ärger aufwirft und letztendlich nichts bringt und nicht gewollt ist.“