Was die Leitbilder der Gemeinde wert sind


Zur Erinnerung:


(Anmerkungen sind  aus dem Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 22.4.1999 zur Aufstellung der Abrundungssatzung, einem kleinen Baurecht)


Dort heißt es:

S. 7:

Gemeinderat Haerdle macht deutlich....

„Wesentlich ist, dass Wildtal in seinem Bild und Charakter keine Einbußen hat nehmen müssen“

Herr Haerdle macht nochmals die für ihn wichtigen Punkte der Planung deutlich.

Dies sind die Verbindung des Kirchwegs nach Zähringen über das Sonneareal,....

die Erhaltung des schönen gewachsenen Baumbestandes, die Bindung der Satzung auch bei Eigentümerwechsel.

  1. S.6:

„Das Landesdenkmalamt B.W. weist darauf hin, dass es sich bei dem Scheunengebäude nicht mehr um ein Kulturdenkmal handelt. Dennoch ist festgelegt, dass die bestehende Sandsteingiebelwand einem Neubau vorgesetzt werden muss oder erhalten bleiben muss.“

Wenn auch diese alte Scheune für sich alleine kein historisches Kleinod darstellt, ist sie dennoch für Wildtal ein wichtiges Element. Ein Nachbau der äußeren Kubatur ohne Erhalt dieser Giebelwand bedeutet ein Verzicht auf historische Bausubstanz und damit auf ein prägendes Bauteil in Wildtal.

S. 8:

„Für den Erhalt der Naturstein-Giebelwand sprechen insbesondere Gesichtspunkte des Denkmalschutzes und der städtebaulichen Ordnung.“

Herr Heitzmann erläutert lt. Protokoll vom 22.4.1999 (S.8),“..... dass es im wesentlichen darauf ankommt, dass die Sandsteingiebelwand in ihrer ursprünglichen Form erhalten bleibt, was durch die Festsetzungen hinreichend  gesichert“ sei.

Die Abrundungssatzung wurde lt. Protokoll im Gemeinderat mit Mehrheit angenommen und galt bis November 2011. Die obige Bewertung der ortsbildprägenden Scheune beruhte auf folgenden Gesichtspunkten:

Wildtal ist sehr arm an historischer Bausubstanz. Mit Ausnahme der Höfe und des alten Rathauses ist kein Gebäude vorhanden, welches Zeugnis legt von einer historischen Baustruktur. Auch die neuere Bausubstanz, die in den letzten Jahrzehnten verwirklicht wurde, weist keine Gebäude auf, welche architektonisch wertvoll und damit auch als ortsbildprägend bezeichnet werden könnten. Wildtal hat seinen Reiz überwiegend durch die schöne Einbindung und Lage in der Vorberglandschaft.


Diese Feststellungen  werden in der Baugebietsbewertung der Gemeinde Gundelfingen von 2003 im §5.1 noch einmal bekräftigt. Dort wird gefordert:

Erhalt der orstsbildprägenden historischen Giebelwand der Sonnenhof-Scheune, da Wildtal nur wenig historische Bausubstanz aufweist.


§2.48:

- Nach Angaben des Landesdenkmalamtes ist die Sandstein-Giebelwand (Westwand) der Scheune des Sonnenhofes als ortsbildprägendes Element von lokaler Bedeutung und sollte langfristig erhalten bleiben.


Diesen Gemeindeaussagen sind keine Verfallszeiten beigefügt. Insofern lassen sich durch die Genehmigung des Abrisses Zweifel an  Vertrauen und der Glaubwürdigkeit der Gemeinde Gundelfingen nicht mehr ausräumen.

Es hat sich auch keine andere Bewertung der Giebelwand der Scheune durch die Denkmalschutzbehörde ergeben. Die Scheune war nicht verfallen!